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   BVerwG, 18.12.1992 - 7 C 16.92   

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https://dejure.org/1992,244
BVerwG, 18.12.1992 - 7 C 16.92 (https://dejure.org/1992,244)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.1992 - 7 C 16.92 (https://dejure.org/1992,244)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 1992 - 7 C 16.92 (https://dejure.org/1992,244)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Investitionsgesetz - Investitionsvorrangverfahren - Investitionsbescheinigung - Vermögensänderungsgesetz - Rechtsschutzbedürfnis Anfechtungsklage

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Investitionsbescheinigung; Anfechtungsklage; Rechtsschutzbedürfnis; Vorhabensänderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 91, 334
  • NJW 1993, 1874
  • ZIP 1993, 231
  • NVwZ 1993, 776 (Ls.)
  • NJ 1993, 232
  • DB 1993, 429
  • DÖV 1993, 386
 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.06.1980 - 7 B 160.79

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1992 - 7 C 16.92
    Diesem Erfordernis wird bei bestimmenden Schriftsätzen in der Regel zwar nur durch eine eigenhändige Unterschrift genügt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 26. Juni 1980 - BVerwG 7 B 160.79 - Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 8).

    Doch gilt ausnahmsweise etwas anderes, wenn sich aus dem Schriftsatz allein oder in Verbindung mit beigefügten Unterlagen die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen, hinreichend sicher ergeben, ohne daß darüber Beweis erhoben werden müßte (vgl. BVerwG, Beschluß vom 26. Juni 1980 a.a.O. m. w. N. sowie Urteil vom 6. Dezember 1988 - BVerwGE 81, 32 (35 f.) [BVerwG 06.12.1988 - 9 C 40/87] m. w. N.).

  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1992 - 7 C 16.92
    Diese Bestimmungen sind hier deshalb als Maßstab der revisionsgerichtlichen Beurteilung heranzuziehen, weil sie auch vom Tatsachengericht zugrunde zu legen wären, sofern dieses zum gegenwärtigen Zeitpunkt über die Rechtsfolgen einer Aufhebung der streitigen Investitionsbescheinigung zu befinden hätte (vgl. BVerwGE 41, 227 (230 f.) [BVerwG 01.12.1972 - IV C 6/71]; 50, 49 (51) [BVerwG 11.12.1975 - II C 3/74]).
  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 40.87

    Klageerhebung - Wirksamkeit der Klageerhebung - Urheberschaft der Klage

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1992 - 7 C 16.92
    Doch gilt ausnahmsweise etwas anderes, wenn sich aus dem Schriftsatz allein oder in Verbindung mit beigefügten Unterlagen die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen, hinreichend sicher ergeben, ohne daß darüber Beweis erhoben werden müßte (vgl. BVerwG, Beschluß vom 26. Juni 1980 a.a.O. m. w. N. sowie Urteil vom 6. Dezember 1988 - BVerwGE 81, 32 (35 f.) [BVerwG 06.12.1988 - 9 C 40/87] m. w. N.).
  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1992 - 7 C 16.92
    Diese Bestimmungen sind hier deshalb als Maßstab der revisionsgerichtlichen Beurteilung heranzuziehen, weil sie auch vom Tatsachengericht zugrunde zu legen wären, sofern dieses zum gegenwärtigen Zeitpunkt über die Rechtsfolgen einer Aufhebung der streitigen Investitionsbescheinigung zu befinden hätte (vgl. BVerwGE 41, 227 (230 f.) [BVerwG 01.12.1972 - IV C 6/71]; 50, 49 (51) [BVerwG 11.12.1975 - II C 3/74]).
  • KreisG Potsdam-Stadt, 25.05.1992 - 32 DK 241/91
    Auszug aus BVerwG, 18.12.1992 - 7 C 16.92
    Das Kreisgericht Potsdam hat mit Urteil vom 25. Mai 1992 (ZOV 1992, 409) der Klage stattgegeben und den Bescheid der Beklagten vom 2. April 1991 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16. Juli 1991 aufgehoben.
  • BVerwG, 11.12.1975 - II C 3.74

    Dienstunfall - Hilfloser Beamter im Ruhestand - Hilflosigkeitszuschlag -

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1992 - 7 C 16.92
    Diese Bestimmungen sind hier deshalb als Maßstab der revisionsgerichtlichen Beurteilung heranzuziehen, weil sie auch vom Tatsachengericht zugrunde zu legen wären, sofern dieses zum gegenwärtigen Zeitpunkt über die Rechtsfolgen einer Aufhebung der streitigen Investitionsbescheinigung zu befinden hätte (vgl. BVerwGE 41, 227 (230 f.) [BVerwG 01.12.1972 - IV C 6/71]; 50, 49 (51) [BVerwG 11.12.1975 - II C 3/74]).
  • BVerwG, 16.10.2013 - 8 C 21.12

    Verwaltungsakt; Bestimmtheit; Begründung; Auslegung; Einzelfallregelung; konkret;

    Da das Revisionsgericht diejenige Rechtslage zugrunde legen muss, die das Berufungsgericht, entschiede es jetzt, anzuwenden hätte (stRspr; vgl. Urteil vom 18. Dezember 1992 - BVerwG 7 C 16.92 - BVerwGE 91, 334 = Buchholz 113 § 12 InVorG Nr. 1; Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO-Kommentar, Rn. 23 zu § 137; jeweils m.w.N.), beurteilt sich dies nach dem Glücksspielstaatsvertrag in der Fassung des am 1. Juli 2012 in Baden-Württemberg in Kraft getretenen Ersten Staatsvertrages zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages vom 15. November 2011 - GlüStV -, der gemäß § 33 GlüStV nunmehr revisibel ist.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.05.2016 - 1 O 42/16

    Widerspruchseinlegung durch E-Mail ohne qualifizierte Signatur

    Dies genügt dem Schriftlichkeitserfordernis nach § 70 Abs. 1 VwGO nicht, denn diesem wird bei bestimmenden Schriftsätzen wie dem Widerspruch in der Regel nur durch eine eigenhändige Unterschrift genügt ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1992 - 7 C 16.92 -, juris Rn. 22 [m. w. N.] ).
  • VG Freiburg, 30.01.2018 - 13 K 881/16

    Widerspruchserhebung durch E-Mail; Benennung der Sachbearbeiter-E-Mail im

    Doch gilt ausnahmsweise etwas anderes, wenn sich aus dem Schriftsatz allein oder in Verbindung mit beigefügten Unterlagen die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen, hinreichend sicher ergeben, ohne dass darüber Beweis erhoben werden müsste (BVerwG, Urteil vom 18.12.1992 - 7 C 16.92 -, BVerwGE 91, 334).
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